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Häsordnung

​

1. Zum Häs gehören:

  

a)

Hexenmaske mit grünem Kopftuch:
Im unterem Bereich des Kopftuchzipfels am Hinterkopf steht die Häsnummer. Diese dient zur Erkennung, wenn man die Hexenmaske trägt. Kinder tragen bis zum 12 Lebensjahr ein grünes Kopftuch.

 

 

b)

Rote Bluse mit Blümchenmuster:
Die Bluse wird im Rock getragen.

  

c)

Roter Rock mit grüner Schürze:
Der Rock geht ca. Handbreit bis über das Knie. Die Schürze ist kürzer als der Rock. Der Saum des Rockes ist noch sichtbar. Die Bändel der Schürze werden vor dem Bauch gebunden.

  

d)

Unterhose:
Die weiße Hexenunterhose mit Spitzen muß länger als der Rock sein und darf nicht bis zu den Knöcheln reichen. Notfalls mit einem Gummi am Bein fixieren.

  

e)

Roter und gelber Stricksocken:
Es wird der gelbe Socken am linken Fuß und der rote Socken am rechten Fuß getragen. Kinder die keine Stohschuhe tragen ziehen rote und gelbe Stulpen an.

  

f)

Strohschuhe:
Pflicht auch für Kinder, sobald sie eine Hexenmaske tragen.

  

g)

Handschuhe:
Die Handschuhe sind schwarz. Auch für Kinder sind Handschuhe pflicht.

  

h)

Hexenbesen:
Das Gestrüpp am Hexenbesen ist deutlich länger als das untere Ende des Besenstiels. Der Hexenbesen reicht mindestens bis zur Brust und ist nicht kürzer. Es sind keine "Handfeger" erlaubt.

  

i)

Tasche:
Zum Häs darf nur eine rote oder grüne Umhängetasche getragen werden.

  

j)

Perücke:
Es dürfen keine bunten Perücken getragen werden, wenn man das Häs trägt.

  

2. Auftritt im Häs:

  

a)

Bei Saalveranstaltungen:
Das Häs bleibt bei einer Saalveranstaltung komplett an. Hexenmaske und Besen sind nur mitzuführen, wenn diese für einen Auftritt benötigt werden.

  

b)

Bei Umzügen:
Es besteht generell eine Tragepflicht für die Hexenmaske und das Kopftuch bei den Kindern. Sie bleibt von Beginn bis zum Ende des Umzuges aufgesetzt. Befreit davon sind Hexen, die zur Sicherung neben dem Hexenwagen laufen. Hexen, die keine Brille oder Kontaktlinsen unter der Maske tragen können sind ebenfalls von der Maske befreit. Bei Umzügen müssen diese hinter den Kindern oder am Schluß der Gruppe mit umgehängter Maske mitlaufen. Wenn ein Kind während des Umzuges unruhig ist, dann kann zur Beruhigung des Kindes die Hexenmaske auf den Kopf hochgeschoben werden. Ebenso bei gesundheitlichen Problemen während des Umzuges. Dabei sollte nach möglichkeit das Gesicht hinter dem Kopftuch verborgen werden, damit man von den Zuschauern nicht erkannt wird. Der Hexenbesen ist an Umzügen immer mitzuführen. Ausgenommen davon sind: Kinder, die im Kinderwagen sitzen; Hexen, die einen Kinderwagen schieben; Hexen, die zur Sicherung neben dem Hexenwagen laufen; Fänger, die Zuschauer zum Hexenwagen bringen; ältere Hexen, die von der Vorstandschaft befreit wurden. Wenn die Oberhexe ihren Hexenbesen Waagerecht nach oben streckt, setzen sich alle Hexen auf ihren Hexenbesen. Ausgenommen sind Hexen mit gesundheitlichen Problemen. Diese stellen sich an die Seite zu den Zuschauern. Die restlichen Hexen verweilen auf ihrem Hexenbesen, bis die Oberhexe ihren Hexenbesen dreimal nacheinander senkrecht nach oben streckt. Dann rennen alle Hexen nach vorne und zur Seite und erschrecken die Zuschauer.

  

c)

Beim Struhlen:
Das Struhlen beginnt vor einer Lokalität und endet vor einer Lokalität. Während dieser Zeit bleibt die Hexenmaske aufgesetzt! Wenn man jemanden strählt, dürfen keine Beleidigungen und Unwahrheiten vorkommen. Sollte man ein Getränk zu sich nehmen, dann tut man dies abseits und verdeckt sein Gesicht mit dem Kopftuch, damit man nicht erkannt wird. Das Struhlen endet spätestens um 24:00 Uhr vor der Lokalität. Danach darf die Hexenmaske an diesem Abend nicht mehr aufgesetzt werden.

  

d)

Auftritt außerhalb beschlossener Veranstaltungen:
Auftritte außerhalb der beschlossenen Veranstaltungen muss in jedem Falle jemand aus der Vorstandschaft genehmigen! Es ist nicht zulässig, im Häs eine private Veranstaltung oder z.B. einen Ball oder eine andere Veranstaltung zu besuchen, ohne vorherige Genehmigung durch den Zunftmeister. Ausgenommen ist der Zeitraum vom Schmotziger Dunschtig bis zum Fasnet Zischtig. Wenn keine beschlossene Veranstaltung ansteht, darf eine Gruppe von mindestens zwei Hästrägern eine nicht beschlossene Veranstaltung besuchen.

  

e)

Benehmen im Häs:

 

Von den Maskenträgern wird ein angemessenes Verhalten erwartet, das heißt, erlaubt ist, was Spaß macht und nicht zu Verletzungen von Personen oder Beschädigungen von Gegenständen führt. Beim Strählen ist darauf zu achten, daß bis zum Ende die Hexenmaske aufgesetzt bleibt und keine Beleidigungen und Unwahrheiten vorkommen. Auf Kinder, Behinderte, Rentner und Schwangere ist besonders Rücksicht zu nehmen. Ferner darf das Verhalten dem Ansehen der Hexengilde Sauerwasen e.V. nicht schaden. Für die Folgen seines Handelns ist grundsätzlich jeder selbst verantwortlich. Für evtl. Schäden muss jeder selbst haften. Übermäßiger Alkoholgenuss ist vor und während Veranstaltungen untersagt.

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Schemme

Die handgeschnitzte Holzmaske zeigt ein schauriges Gesicht mit nur noch einem großen Zahn im Mund. Zum Schabernack streckt sie einem ihre Zunge heraus. Dazu Trägt sie ein grünes Kopftuch.

Bluse 

Die Bluse ist rot und mit Blümchen gemustert. Dazu werden schwarze Handschuhe angezogen.

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Rock und Schürze

Der Rock ist rot und darüber wird eine grüne Schürze gebunden.

Hexenhose und Strümpfe

Unter dem Rock trägt die Hexe eine weiße Hexenunterhose. Am rechten Fuß trägt sie einen roten Strumpf. Am linken Fuß trägt sie einen gelben Strumpf.

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Strohschuhe

Zu jeder richtigen Hexe gehören Strohschuhe!

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Reisigbesen

Der Hexe ihr Begleiter ist stets ihr Hexenbesen

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